Hausordnung

1. Präambel

 

Ein gutes Schulklima gründet auf einem rücksichtsvollen, freundlichen und höflichen Miteinander von Lehrkräften, Schüler/innen, Mitarbeiter/innen und Eltern. Hilfsbereitschaft und Offenheit, Einsatzbereitschaft und Leistungswille sowie auch das faire Austragen von Konflikten sind für den guten Umgang so vieler Menschen miteinander entscheidend. Dafür tragen wir alle Verantwortung.

 

2. Zusammenleben

 

2.1        Unseren Kolleg/innen, Schüler/innen und Mitschüler/innen wollen wir stets verständnisvoll, tolerant und hilfsbereit begegnen.

2.2       Wir verzichten auf jede Art von körperlicher oder seelischer Gewalt.

2.3        Bei Gewalttätigkeiten gegenüber Anderen wenden wir uns nicht ab, sondern greifen in geeigneter Weise ein. Zur Lösung von Konflikten sollten die Vertrauenslehrkräfte oder Streitschlichter hinzugezogen werden.

2.4        Wir achten das Eigentum anderer und das der Schule. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.

2.5        Um unnötige Behinderungen und Gefährdungen zu vermeiden, achten wir auf dem Schulhof und auf dem Fahrradstellplatz auf Ordnung und Disziplin.

2.6        Das Rennen auf den Gängen und den Treppen ist nicht erlaubt, die Türen, Treppen sowie die Gänge dürfen wegen der Verletzungsgefahr und der Fluchtmöglichkeit nicht blockiert werden. Deshalb halten wir uns in den Kurzpausen vorwiegend in unserem Unterrichtsraum auf. Das Verlassen des Schulgebäudes ist untersagt. Zuwiderhandlungen können disziplinarische Strafen nach sich ziehen.         

2.7        Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist für uns selbstverständlich und darüber hinaus ein Zeichen von Höflichkeit und Selbstdisziplin. Jede Unpünktlichkeit stört die Anderen! Die Schüler haben bei jeglichem Fehlen eine Entschuldigung der Eltern vorzulegen. Die Eltern werden vom Klassenleiter über unentschuldigte Fehlzeiten informiert.

            Die Aufsicht der Lehrer für den Grundschulbereich beginnt um 7.15 Uhr. Die Grundschüler können sofort in ihre Klassenräume gehen.

            Die Oberschüler können ab 7.20 Uhr ihre Klassenräume betreten.

2.8        Unsere Schule ist ein Ort des gemeinsamen Lernens, der respektvollen und wertegeleiteten Begegnung und der Anstrengungsbereitschaft. Sie ist keine Freizeiteinrichtung. Dieser Umstand spiegelt sich einerseits in einem höflichen Umgang miteinander, andererseits im Tragen einer angemessenen körperbedeckenden Kleidung wider.

            Während der Unterrichtsstunden tragen wir keinerlei Kopfbedeckung. Ausnahmen bilden hierbei selbstverständlich Kopfbedeckungen, die das Bekenntnis zu einer Glaubensgemeinschaft symbolisieren oder die medizinisch notwendig sind.

Unsere Jacken hängen wir, wann immer es möglich ist, an der Garderobe im Raum auf. Sollte dies nicht möglich sein, hängen wir sie über den Stuhl. In der Mensa geben wir die Jacken und Mützen ebenfalls an der Garderobe ab.

Im Sportunterricht tragen wir Kleidungsstücke, die den Anforderungen des Faches entsprechen.

 

3. Betreten des Schulgeländes

 

Alle Schüler betreten das Schulgelände durch den Fußgängerzugang an der B2.
Die Eltern verabschieden ihre Kinder in der Regel an der Eingangstür.
Schüler mit Fahrrad schieben das Fahrrad bis zum Abstellplatz.
Auf dem Schulgelände ist das Fahren verboten.

Bei Verstößen erfolgen Erziehungsmaßnahmen (EOMV § 3 (2)).

 

  4. Verantwortung für Klassenzimmer, Schulgelände und Umwelt

 

4.1        Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung im Schulbereich, einschließlich der Gänge, der Fahrradstellplätze und der Außenanlagen. Auch die Toiletten verlassen wir selbstverständlich so, wie wir sie
vorzufinden wünschen.

4.2        Wir gehen mit Schuleigentum (Schulgebäude, Möbeln, Geräten, Büchern) sorgsam um. Technische Geräte werden in den Pausen nicht von den Schülern benutzt.
            Bei Beschädigungen oder Zerstörung muss Schadensersatz geleistet werden. Die Schule kann keine Haftung übernehmen. Jede Reparaturmaßnahme kostet Geld und geht somit zu Lasten von Neuanschaffungen!

4.3        Beschädigungen oder Gefahrenpunkte werden umgehend einer Lehrkraft oder dem Sekretariat gemeldet, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

4.4        Das Sitzen auf den Heizkörpern kann nicht erlaubt werden, da sie für solche Belastungen nicht ausgelegt sind.

4.5        Sportliche Betätigungen, insbesondere Ball- und Laufspiele während der Pause sind den Oberschülern nur unter Aufsicht auf dem Sportgelände gestattet.

4.6        Wir bevorzugen wieder verwendbare Verpackungen (Getränkeflaschen, Brotdosen usw.), da wir durch Müllvermeidung einen besonders wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten können.

4.7        Wir achten auf einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Energieressourcen (Licht, Heizung, Projektoren usw.).

4.8        MP3-Player, technische Spiele und Ähnliches sind im Schulhaus ausgeschaltet und nicht sichtbar verpackt. Für alle mitgebrachten technischen Geräte wird keine Haftung übernommen. Handys werden entsprechend der Vereinbarung vor Unterrichtsbeginn abgegeben. Bei Zuwiderhandlungen werden die Dinge eingezogen. Die Eltern haben die Möglichkeit diese in der Schule abzuholen.

4.9        Unterrichtsschluss

            Nach dem Ende der letzten Unterrichtsstunde werden die Fenster geschlossen, das Licht ggf. abgeschaltet, die Stühle auf die Tische gestellt. Jeder Arbeitsplatz wird sauber hinterlassen. Der Unterrichtsraum wird verschlossen.

            Die Hortkinder gehen zum Hort bzw. werden abgeholt. Alle anderen Kinder verlassen spätestens 15 Min. nach Unterrichtsende das Schulgelände.

 

5. Allgemeine Regelungen

 

5.1        Den Schüler/innen ist das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichtstages nicht gestattet. Beim eigenmächtigen Verlassen des Schulgeländes kann die Aufsichtspflicht durch die Lehrer nicht gewährleistet und keine Haftung übernommen werden.

            Nach den Hofpausen werden die Grundschüler klassenweise von der Aufsicht in das Schulgebäude geleitet.

5.2        Innerhalb des Schulgeländes (auch an der Bushaltestelle) sind den Schüler/innen das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und Drogen untersagt.

5.3        Unterrichtsstörende oder gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen und waffenähnliche Gegenstände) dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Die Schule ist verpflichtet solche Gegenstände wegzunehmen und sicherzustellen.

5.4        Befindet sich keine Lehrkraft im Klassenraum, bleibt die Tür offen, die Schüler/innen verhalten sich ruhig. Die Klassensprecher/innen melden die Abwesenheit der Lehrkraft nach Stundenbeginn im Sekretariat.

5.5        Unfälle müssen unverzüglich einer Lehrkraft oder dem Sekretariat gemeldet werden.

 

Nachwort

In einer Hausordnung können nicht alle denkbaren Einzelfälle angesprochen werden. Mögliche Fälle werden gegebenenfalls im Geist der Präambel geregelt.

 

Beschlossen von der Schulkonferenz am: 08.03.2023

Die Hausordnung tritt am 09.03.2023 in Kraft.