Hausordnung neu

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Hausordnung

1. Präambel

 

Ein gutes Schulklima gründet auf einem rücksichtsvollen, freundlichen und höflichen Miteinander von Lehrkräften, Schüler/innen, Mitarbeiter/innen und Eltern. Hilfsbereitschaft und Offenheit, Einsatzbereitschaft und Leistungswille sowie auch das faire Austragen von Konflikten sind für den guten Umgang so vieler Menschen miteinander entscheidend. Dafür tragen wir alle Verantwortung.

 

2. Zusammenleben

 

2.1 Unseren Kolleg/innen, Schüler/innen und Mitschüler/innen wollen wir stets verständnisvoll, tolerant und hilfsbereit begegnen.

2.2 Wir verzichten auf jede Art von körperlicher oder seelischer Gewalt.

2.3 Bei Gewalttätigkeiten gegenüber Anderen wenden wir uns nicht ab, sondern greifen in geeigneter Weise ein. Zur Lösung von Konflikten sollten die Vertrauenslehrkräfte oder Streitschlichter hinzugezogen werden.

2.4 Wir achten das Eigentum anderer und das der Schule. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.

2.5 Um unnötige Behinderungen und Gefährdungen zu vermeiden, achten wir auf dem Schulhof und auf dem Fahrradstellplatz auf Ordnung und Disziplin.

2.6 Das Rennen auf den Gängen und den Treppen ist nicht erlaubt, die Türen, Treppen sowie die Gänge dürfen wegen der Verletzungsgefahr und der Fluchtmöglichkeit nicht blockiert werden. Das Verlassen des Schulgebäudes ist untersagt. Zuwiderhandlungen können disziplinarische Strafen nach sich ziehen.

2.7 Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist für uns selbstverständlich und darüber hinaus ein Zeichen von Höflichkeit und Selbstdisziplin. Nach Unterrichtsbeginn (erste Stunde) bleiben die Türen vorerst zu (Unterrichtsstörung). Sofern schulorganisatorisch möglich, werden verspätete SuS in Raum 0.13/ 0.14 unter Aufsicht zeitgleich beschult (die SuS werden als „unentschuldigt verspätet“ dokumentiert). Die SuS haben bei jeglichem Fehlen eine Entschuldigung der Eltern vorzulegen bzw. nachzureichen. Die Eltern werden vom Klassenleiter über unentschuldigte Fehlzeiten informiert.

Die Aufsicht der Lehrer für den Grundschulbereich beginnt um 7.15 Uhr. Die Grundschüler können sofort in ihre Klassenräume gehen.

Die Oberschüler können ab 7.20 Uhr ihre Klassenräume betreten.

2.8 Unsere Schule ist ein Ort des gemeinsamen Lernens, der respektvollen und wertegeleiteten Begegnung und der Anstrengungsbereitschaft. Sie ist keine Freizeiteinrichtung. Dieser Umstand spiegelt sich einerseits in einem höflichen Umgang miteinander, andererseits im Tragen einer angemessenen körperbedeckenden Kleidung wider.

Während der Unterrichtsstunden tragen wir keinerlei Kopfbedeckung. Ausnahmen bilden hierbei selbstverständlich Kopfbedeckungen, die das Bekenntnis zu einer Glaubensgemeinschaft symbolisieren oder die medizinisch notwendig sind.

Unsere Jacken hängen wir, wann immer es möglich ist, an der Garderobe im Raum auf. Sollte dies nicht möglich sein, hängen wir sie über den Stuhl. In der Mensa geben wir die Jacken und Mützen ebenfalls an der Garderobe ab.

Im Sportunterricht tragen wir Kleidungsstücke, die den Anforderungen des Faches entsprechen.

2.9 Auf den Toiletten im Gebäude der Oberschule sind maximal 3 Personen gleichzeitig zugelassen (Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit beim Toilettengang). Um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten, können Toiletten verschlossen werden. Der Zutritt wird in den Pausen durch das Lehrpersonal ermöglicht. Während der Unterrichtszeit sind die Toiletten verschlossen. Toilettengänge sind während der Unterrichtszeit nur in der ersten Etage möglich (Anfrage im Sekretariat).

3. Betreten des Schulgeländes

 

3.1 Alle Schüler betreten das Schulgelände durch den Fußgängerzugang an der B2.

3.2 Die Eltern verabschieden ihre Kinder am Eingang des Schulgeländes. Eltern und andere Personen haben sich beim Betreten des Schulgeländes im Sekretariat, bei der Schulleitung oder bei der jeweiligen Lehrkraft anzumelden. Unbefugten Personen ist das Betreten des Schulgeländes untersagt.

3.3. Fahrräder werden auf dem Schulgelände geschoben. Auf dem Schulgelände ist das Fahren verboten (alle Fahrzeugtypen/ Fahrzeuge der Pausenausleihe belieben davon unberührt).

3.4 Das Abstellen von Motorrollern bzw. Motorrädern ist SuS auf dem Schulgelände sowie dem Hortgelände untersagt. (Ausnahmen/ Genehmigungen sind ausschließlich mit dem Schulleiter zu klären)

 

4. Klassenzimmer, Schulgebäude, Schulgelände und Umwelt

 

4.1 Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung im Schulbereich, einschließlich der Gänge, der Fahrradstellplätze und der Außenanlagen. Auch die Toiletten verlassen wir selbstverständlich so, wie wir sie vorzufinden wünschen.

4.2 Wir gehen mit Schuleigentum (Schulgebäude, Möbeln, Geräten, Büchern) sorgsam um. Technische Geräte werden in den Pausen nicht von den Schülern benutzt.

Bei Beschädigungen oder Zerstörung muss Schadensersatz geleistet werden. Die Schule kann keine Haftung übernehmen. Jede Reparaturmaßnahme kostet Geld und geht somit zu Lasten von Neuanschaffungen!

4.3 Beschädigungen oder Gefahrenpunkte werden umgehend einer Lehrkraft oder dem Sekretariat gemeldet, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

4.4 Das Sitzen auf den Heizkörpern kann nicht erlaubt werden, da sie für solche Belastungen nicht ausgelegt sind.

4.5 Während der kleinen Pausen halten wir uns in unserem Unterrichtsraum auf (Raumwechsel zu Unterrichtszwecken und Toilettengänge auf der jeweiligen Etage bleiben davon unberührt).

4.6 Das Ballspielen während der Pausen ist den Oberschülern nur unter Aufsicht auf dem Sportplatz und dem Basketballplatz gestattet. Dabei ist die linke Hälfte des Sportplatzes der Grundschule, die rechte Hälfte der Oberschule zugeordnet (Mensa). Gemeinsames Spielen ist nach Absprache der Mitspieler möglich. Das Betreten des Sportplatzes ist nur gestattet, sofern aktiv an Ballspielen teilgenommen wird. Auf dem Grundschulhof sind nur Softbälle zugelassen. Gemäßigtes Spielen mit einem Ball auf dem Schotterplatz ist möglich. Die Spiele der Pausenausleihe sowie das Outdoor-Gym sind ordnungsgemäß/ den Vorgaben entsprechend zu nutzen (Aushänge). Fehlverhalten wird von den Verantwortlichen der Pausausleihe sowie vom Lehrpersonal unterbunden und kann gegebenenfalls zu disziplinarischen Maßnahmen führen. Das Outdoor-Gym steht in der ersten Hofpause der Grundschule, in der zweiten Hofpause der Oberschule zur Verfügung (Aufsichten können situativ regulieren).

4.7 Tabu-Zonen für SuS während der Hofpausen auf dem Schulgelände (Aufenthalt verboten!):

  • Hinter und neben der Sporthalle, vor der Sporthalle unten und oben bis einschließlich Betonmauer (Basketballplatz),

  • Auf der Zufahrt zwischen Sporthalle und Kita,

  • Zwischen der Sporthalle und der Sportmensa (Küchenbereich und Treppenaufgang, Lieferungszufahrt),

  • Um den Geräteschuppen am Basketballplatz (der Weg/ Durchgang zwischen Basketballplatz und Grundschulhof bleibt frei/ kein Aufenthaltsort zwischen Schuppen und Streukasten),

  • Hinter der Grundschule (Richtung Kunstrasenplatz), hinter/ zwischen Container und Grundschule.

  • Der Grundschulhof ist ausschließlich den SuS der Grundschule vorbehalten. Die SuS haben die Schulgebäude während der Hofpausen zu verlassen (Ausnahmen sind mit dem Lehrpersonal/ den Aufsichten zwingend abzuklären (z.B. Streitschlichtergespräche, Toilettengänge, etc.).

 

4.8 Wir bevorzugen wieder verwendbare Verpackungen (Getränkeflaschen, Brotdosen usw.), da wir durch Müllvermeidung einen besonders wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten können.

4.9 Wir achten auf einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Energieressourcen (Licht, Heizung, Projektoren usw.).

4.10 Unterrichtsschluss: Nach dem Ende der letzten Unterrichtsstunde werden die Fenster geschlossen, das Licht ggf. abgeschaltet, die Stühle auf die Tische gestellt. Jeder Arbeitsplatz wird sauber hinterlassen. Der Unterrichtsraum wird verschlossen.

Die Hortkinder gehen zum Hort bzw. werden abgeholt. Alle anderen Kinder verlassen spätestens 15 Min. nach Unterrichtsende das Schulgelände.

 

5. Allgemeine Regelungen

 

5.1 Handys und Smartwatches sind im Schulalltag für alle Klassen (1-10) untersagt. In den Jahrgängen 5-10 werden Handys/Smartphones und Smartwatches entsprechend der Schul-Vereinbarung bei Aufnahme vor Unterrichtsbeginn abgegeben (Box). Die Handys werden am Ende des Schultages wieder ausgehändigt. Über den sinnvollen und verantwortungsvollen Einsatz im Unterricht verfügt die jeweilige Lehrkraft. Bei Zuwiderhandlungen werden die Geräte/Handys vom Lehrpersonal eingezogen. Die Eltern haben die Möglichkeit, die Geräte/Handys zu einem mit der Schulleitung vereinbarten Termin wieder abzuholen. Technische Geräte/Spiele sind im Schulalltag ausgeschaltet und nicht sichtbar verstaut. Für alle mitgebrachten technischen Geräte wird keine Haftung übernommen.

5.2 Minderjährigen ist das Rauchen (Tabak, Vapes/ E-Zigaretten mit oder ohne Nikotin) sowie der Konsum von Alkohol und Drogen generell untersagt (Jugendschutzgesetz). Darüber hinaus sind innerhalb des Schulgeländes Zündmittel jeglicher Art verboten (Feuerzeuge, Streichhölzer etc).

5.3 Unterrichtsstörende oder gefährliche Gegenstände (Waffen und waffenähnliche Gegenstände/ Anscheinswaffen, Soft-Air-Pistolen und Spielzeugwaffen) dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Die Schule ist verpflichtet solche Gegenstände wegzunehmen und sicherzustellen.

5.4 Deosprays mit Gasanteil sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Deoroller sind zulässig.

5.5 Energydrinks sind für alle Jahrgangsstufen im Schulalltag untersagt.

5.6 Den Schüler/innen ist das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichtstages nicht gestattet. Beim eigenmächtigen Verlassen des Schulgeländes kann die Aufsichtspflicht durch die Lehrer nicht gewährleistet und keine Haftung übernommen werden.

Nach den Hofpausen werden die Grundschüler klassenweise von der Aufsicht in das Schulgebäude geleitet.

5.7 Befindet sich keine Lehrkraft im Klassenraum, bleibt die Tür offen, die Schüler/innen verhalten sich ruhig. Die Klassensprecher/innen melden die Abwesenheit der Lehrkraft nach Stundenbeginn im Sekretariat.

5.8 Unfälle müssen unverzüglich einer Lehrkraft oder dem Sekretariat gemeldet werden.

5.9 Regelverstöße bzw. Zuwiderhandlungen werden nach §64 des Brandenburgischen Schulgesetzes (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) geahndet.

 

Nachwort

 

In einer Hausordnung können nicht alle denkbaren Einzelfälle angesprochen werden. Mögliche Fälle werden gegebenenfalls im Geist der Präambel geregelt.

 

Aktualisiert und beschlossen von der Schulkonferenz am: 09.10.2025

Die Hausordnung tritt am 09.10.2025 in Kraft.