Einschulung 2025

Anmeldung zur Einschulung im Schuljahr 2025/26

Am 1. August 2025 werden alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum 01.10.2018 – 30.09.2019 geboren sind.
Auf dieser Seite werden Ihnen die für die Anmeldung notwendigen Formulare zum Download zur Verfügung gestellt (siehe unten bei ,Anträge & Formulare').

Wir bitten die Eltern, zur Anmeldung die nachfolgend benannten Dokumente bis zum .....2024 in einem Briefumschlag (NICHT PER MAIL!) an die Schule zu übersenden oder in den Briefkasten am Schulgelände einzuwerfen.
(Es gibt auch in diesem Jahr keinen Tag der offenen Tür.)

Diese Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:

  • der ausgefüllte u. von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldebogen
      (siehe unten bei ,Anträge & Formulare')
      Sollte ein Sorgeberechtigter weiter entfernt wohnen u. das Formular nicht
      unterschreiben können, muss von diesem Elternteil eine schriftliche Vollmacht zur   Anmeldung vorliegen.
      Hat das Kind mehrere Vornamen, bitte den Rufnamen unterstreichen!
      Bitte geben Sie auf der zweiten Seite des Formulars auch stichpunktartig an,
      ob Ihr Kind an einer Sprachförderung in der Kita teilnimmt u. ob ein
      sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet bzw. diagnostiziert ist.
  • Kopien der Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • einen Nachweis über das Sorgerecht, z. B.:
    - gemeinsame Sorgerechtserklärung bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    - bei Eltern, die erst nach der Geburt des Kindes geheiratet haben, eine Kopie der Eheurkunde
    - bei Alleinerziehenden Negativbescheinigung vom Jugendamt, Gerichtsurteil o.ä. (nicht älter als drei Monate)
  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldebescheinigung bei Familien, die erst nach dem 01.09.2023 nach Panketal
      zugezogen sind
  • die Sprachstandsfeststellung der Kita im Original, wenn Ihr Kind eine Kita in
      Brandenburg besucht (ggf. nachreichen, falls der Test in der Kita noch nicht bis
      Ende November vorliegt) oder
      eine Kopie des Betreuungsvertrages mit der Kita, wenn diese außerhalb des Landes
      Brandenburg liegt (z. B. Berlin-Buch oder Karow)
      Hinweis: Eltern von 'Hauskindern', die keine Kita besuchen, müssen sich für den
      Sprachstandstest an eine örtliche Kita wenden u. ihr Kind dort vorstellen.
  • wenn Sie einen Antrag auf Zurückstellung Ihres Kindes stellen, reichen Sie zusammen
      mit den Antragsformularen (siehe unten bei ,Anträge & Formulare') eine Begründung
      und ggf. eine Einschätzung der Kitaerzieherin oder vorhandene ärztliche Befunde ein

Zurückstellungen vom letzten Jahr:

Für diese Kinder müssen noch einmal ein aktuell ausgefülltes Anmeldeformular und die neue Sprachstandsfeststellung der Kita vom Herbst 2023 in der Schule vorgelegt werden.
Eine erneute Vorstellung beim Gesundheitsamt ist nur bei einigen dieser Kinder notwendig und wird Ihnen noch entsprechend mitgeteilt.

Anspruch auf einen Hortplatz:

Mit dem Übergang von der Kita zur Schule ändert sich die Betreuungsform. Der Kitavertrag und damit auch Ihr Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung enden in der Regel am 31. Juli und das Schuljahr beginnt offiziell am 01. August. Damit haben Sie dann Anspruch auf Hortbetreuung bis zu 20 Wochenstunden. Sollten Sie berufsbedingt einen höheren Betreuungsanspruch benötigen, sollten Sie rechtzeitig (bis Ende März) einen entsprechenden Antrag beim Jugendamt Eberswalde stellen. Diesen Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruchs und weitere Infos finden Sie HIER, auf der Seite des Landkreises Barnim/Jugendamt.
Den Hortplatz selbst beantragen Sie aber beim Träger der Kindereinrichtung, also bei der Kitaverwaltung der Gemeinde Panketal.

Schulärztliche Untersuchung zur Einschulung beim Gesundheitsamt:

Die Terminvergabe zu den Schuleingangsuntersuchungen erfolgt
seit ....  über die Seite des Landkreises Barnim 
https://www.barnim.de/verwaltung-politik/aemter-leistungen/dienstleistung/schuleingangsuntersuchung
ausschließlich online und ausschließlich für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Barnim haben.
Bitte beachten Sie auch die dort genannten, zur Untersuchung mitzubringenden Unterlagen (Anamnesebogen, Impfausweis usw.) sowie die Hinweise, für wen diese Termine verpflichtend sind (Kinder, die im Schuljahr 2024/25 schulpflichtig werden, auch wenn die Eltern die Zurückstellung oder vorzeitige Einschulung beantragen)!
Kinder mit einem I-Status bzw. Kinder, die Frühförderung erhalten, bekommen einen gesonderten Termin.
Auf der Seite des Landkreises ist auch ein Anschreiben an die Eltern verlinkt, dieses finden Sie aber auch HIER!
WICHTIG!!!!!!!
Bitte versuchen Sie, frühzeitig einen Termin für die ärztliche Untersuchung zu vereinbaren, möglichst für den Zeitraum von November 2023 bis Ende März 2024!
DANKE!

Nachweis gemäß § 20 Abs. 9 des Infektionsschutzgesetzes über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern:

Mit dem Gesetz für den Schutz und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10. Februar 2020 (BGBl. I Nr. 6) hat der Bundesgesetzgeber Maßgaben für eine Verbesserung der Impfprävention getroffen. Eine dieser Maßgaben sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern erbringen müssen (Nachweispflicht gemäß § 20 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes). Der Nachweis gemäß § 20 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes kann durch eine
a. Impfdokumentation,
b. ein ärztliches Zeugnis über die erfolgte Impfung,
c. ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität,
d. ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende medizinische Kontraindikation, die eine Impfung nicht möglich macht,
e. eine Bestätigung einer staatlichen Einrichtung, dass ein Nachweis schon vorgelegen hat oder
f. eine Bestätigung einer anderen Gemeinschaftseinrichtung (u. a. Kita, Schule), dass ein Nachweis bereits vorgelegen hat, erfolgen.
Der Nachweis ist gegenüber der Schulleitung zu erbringen.
Der Nachweis kann mit einem von der Schule zur Verfügung gestellten Formular erfolgen (siehe Anlage unten), welches von allen niedergelassenen Ärzten ausgestellt wird.
Die ggf. damit verbundenen Kosten sind von den Eltern, bei denen das Original verbleibt, zu tragen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter fügt eine Kopie des Nachweises der Schülerakte bei.
Kommen Eltern dieser Nachweispflicht nicht nach, erfolgt eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt.
Hinweis: Die Vorlage einer Kopie des Impfausweises in der Schule, ohne dass das Original vorgelegen hat, reicht nicht aus, weil die Daten des Kindes und die Eintragungen zum Impfnachweis nicht auf einer Seite erfasst und somit manipulierbar sind.

ACHTUNG! Der Impfstatus wird bei der Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt kontrolliert.


Anträge & Formulare

Anmeldeformular
Antrag auf vorzeitige Einschulung (für Kinder, die im Zeitraum 01.10.2018-31.12.2018 geboren sind u. auf Wunsch der Eltern eingeschult werden sollen)
Antrag auf Zurückstellung + Schweigepflichtentbindung (bei Rückstellungswunsch bitte beides ausfüllen u. zusammen mit dem Anmeldebogen u. den anderen Unterlagen in der Schule einreichen)
Formular zum Nachweis Masernschutz laut Infektionsschutzgesetz (HIER nachzulesen!)

wichtige Termine im Einschulungsverfahren

Alle Termine, die mit ??? versehen sind, stehen noch nicht fest und werden dann entsprechend ergänzt.

DATUM   TERMINBESCHREIBUNG